Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Fragen, Erlebnisse & Erfahrungen rund um den String als Bademode.
Antworten
Benutzeravatar
haenschen15.4
String Fanatiker
Beiträge: 1054
Registriert: Mi 8. Jan 2020, 17:44
Wohnort: Münsterland
Has thanked: 1715 times
Been thanked: 289 times

Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von haenschen15.4 »

Was Mann zu tragen hat?? Interessiert mich nicht. Viel wichtiger: das Grundgesetz, das Gleichstellungsgesetz, das Antidiskriminierungsgesetz. Darin (verkürzt): “Rechtlich sind Männer und Frauen gleich zu behandeln“. Das bedeutet umgekehrt: wenn Frauen im String-Bikini im Bad auflaufen dürfen, darf den Männern ein Badestring nicht verboten werden. Und gegen diese 3 Gesetze ist das Hausrecht eines Bades absolut untergeordnet.
Benutzeravatar
emjay
String Fanatiker
Beiträge: 1334
Registriert: Mi 16. Mai 2018, 19:50
Wohnort: Ruhrgebiet
Has thanked: 598 times
Been thanked: 640 times
Kontaktdaten:

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von emjay »

Der erste Beitrag stammt aus dem Thread "Hat das Stil?". Damit das dortige Thema nicht abdriftet, gibt es hier den neuen Thread.
Benutzeravatar
emjay
String Fanatiker
Beiträge: 1334
Registriert: Mi 16. Mai 2018, 19:50
Wohnort: Ruhrgebiet
Has thanked: 598 times
Been thanked: 640 times
Kontaktdaten:

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von emjay »

Das könnte interessant sein: Ein Mann möchte sein Recht auf das Tragen eines Badestrings einklagen und verweist u. a. auf das geduldete Oben-ohne-Baden bei Frauen.
23. Ein Gleichheitsverstoß ergibt sich jedenfalls nicht aus den Kl. geschilderten Vorfällen der Vergangenheit und der Tatsache, daß von den Bekl. das "Oben-ohne-Baden" offenbar toleriert wird. Im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung sind die Bekl. zwar an eine eingeübte Verwaltungspraxis insoweit gebunden, als sie nicht ohne jede sachliche Rechtfertigung von ihr abweichen dürfen. Die Bekl. und letztlich auch die für die Benutzungsbedingungen zuständige Stadt Würzburg hat hierbei in der Praxis die Grenze der Unsittlichkeit in der Vergangenheit nicht besonders eng gezogen. Dies geschah aber im Widerspruch zur vertraglichen Regelung. Nach Nr. 6.1 der Benutzungsbedingung – sowohl in der alten als auch in der neuen Fassung – ist das Baden nur in "üblicher Badebekleidung" gestattet. Trotz der inzwischen zu beobachtenden Tendenz zu größerer Freizügigkeit bei der Wahl der Badebekleidung können weder das "Oben-ohne-Baden" der Frauen noch das Tragen von "String-Tangas" als "übliche Badebekleidung" bezeichnet werden.

24. Als üblich gilt nämlich nur die Badebekleidung, die von einer gewissen Mindestzahl der Badegäste getragen wird; die Möglichkeit des Erwerbs der betreffenden Badebekleidung in großen Bekleidungshäusern und ihr Anteil am Bademodensortiment ist hingegen für sich alleine betrachtet ohne Bedeutung. Selbst wenn man bei der Wahl der Vergleichsgrundlage über die hier in Frage stehenden Bäder und die übrigen lokalen Gegebenheiten hinausgeht, erscheint derzeit weder das "Oben-ohne-Baden" bei Frauen, a1s noch das Tragen eines "String-Tangas" als üblich. Im Unterschied zu § 1 I BayBadeVO, der nur das Tragen von "Badebekleidung" gebietet, sah sich die Stadt Würzburg – ohne damit gegen die Freiheitsrechte des Grundgesetzes zu verstoßen – veranlaßt, sittlich strengere Maßstäbe anzulegen. Daß sie selbst diese in der Praxis nicht immer zur Anwendung brachte bzw. bringt, gibt jedoch dem Kl. nicht ein Recht auf Wiederholung der Duldung des vertragswidrigen Verhaltens. Das Grundgesetz gebietet grundsätzlich keine Gleichbehandlung im Unrecht.
www.saarheim.de/Entscheidungen/AG%20Wue ... 3aus91.htm
Benutzeravatar
haenschen15.4
String Fanatiker
Beiträge: 1054
Registriert: Mi 8. Jan 2020, 17:44
Wohnort: Münsterland
Has thanked: 1715 times
Been thanked: 289 times

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von haenschen15.4 »

Eine interessante Gerichtsentscheidung. Aber im stockkonservativen, meist r.k. geprägten Bayern. Ob das in anderen Bundesländern auch so ausfällt.....
Benutzeravatar
bernhard_S
Bulgestring Träger
Beiträge: 272
Registriert: Mi 24. Okt 2018, 14:50
Wohnort: Oberursel/Ts
Has thanked: 271 times
Been thanked: 122 times

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von bernhard_S »

Die von emjay zitierte Entscheidung ist ein Urteil eines Amtsgerichtes. Wesentlich interessanter wäre eine OLG- oder sogar BGH-Entscheidung. Hat jemand etwas entsprechendes gefunden?
weg mit dem stoff - freiheit für die pobacken!
Benutzeravatar
emjay
String Fanatiker
Beiträge: 1334
Registriert: Mi 16. Mai 2018, 19:50
Wohnort: Ruhrgebiet
Has thanked: 598 times
Been thanked: 640 times
Kontaktdaten:

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von emjay »

Wieviele Leute werden ihr vermeintliches Recht auf das Tragen eines Badestrings einklagen, und wieviele beschreiten im Fall einer Niederlage den Weg durch die Instanzen?
leostring
String Fanatiker
Beiträge: 519
Registriert: Fr 18. Mai 2018, 15:01
Has thanked: 408 times
Been thanked: 331 times

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von leostring »

naja, der sommer kommt bestimmt, ohne zweifel. aber sicher nicht mit den heutigen elf grad. leider hat nicht jeder einen eigenen garten. da ist man schon auf auswärtige stringgelegenheiten angewiesen. ich denke mal, egal welche urteile zum thema string so gefällt werden, gegen das hausrecht von stringfeindlichen bädern kommt man nicht an, auch wenn dies in einzelfall als ungerecht angesehen werden muss.
Benutzeravatar
emjay
String Fanatiker
Beiträge: 1334
Registriert: Mi 16. Mai 2018, 19:50
Wohnort: Ruhrgebiet
Has thanked: 598 times
Been thanked: 640 times
Kontaktdaten:

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von emjay »

Wenn man Wikipedia trauen darf:
Sachlich bezieht sich das Gesetz nach § 2 Abs. 1 AGG auf
- die Bedingungen für den Zugang zu Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen,
- die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen,
- den Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung sowie Umschulung und praktischer Berufserfahrung,
- Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören,
- den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
- die sozialen Vergünstigungen,
- die Bildung,
- den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemein ... ungsgesetz

Von Freizeiteinrichtungen, Schwimmbädern, Bekleidungsvorschriften etc. lese ich da nichts. Es könnte als eine Dienstleistung, die der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, verstanden werden.

Im konkreten Fall hatte der Kläger moniert, dass bei Frauen "oben ohne" geduldet wurde, während seine (seiner Ansicht nach weniger anstößigen) nackten Pobacken beanstandet wurden. Es ging hier also nicht um das Tragen eines Badestrings bei Männern und Frauen gleichermaßen.
Benutzeravatar
haenschen15.4
String Fanatiker
Beiträge: 1054
Registriert: Mi 8. Jan 2020, 17:44
Wohnort: Münsterland
Has thanked: 1715 times
Been thanked: 289 times

Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings

Beitrag von haenschen15.4 »

Häufige Erfahrung: junges Badpersonal sieht das Stringen anders, nämlich toleranter als älteres und toleranter als manche anderen Badegäste. Da wiederum sind Kinder die unvoreingenommenen.
Antworten