Gthonger hat geschrieben: ↑Mi 3. Jun 2026, 22:31
Genau das meine ich. Bei Frauen im sichtbaren String ist es normal/schaut man/Mann hin und akzeptiert es und bei Männern ist absehbar der Teufel los.
Ist das schon Doppelmoral?
Kommt noch schlimmer:
Geht eine Frau völlig nackt durch die Strassen, ist das höchstens besagte Erregung öffentlichen Ärgernisses (P. 183a StGB).
Macht ein männlicher Zeitgenosse einen Meter daneben und zeitgleich genau dasselbe, sieht das Strafgesetzbuch dafür im P. 183 den Straftatbestand des Exhibitionismus vor. Dieser gilt exlizit nur für Männer.
Das ist e.E. Doppelmoral per Gesetz.
Das sind übrigens beides sogenannte Antragsdelikte. Das aber heißt, dass in dieser Situation der Mann betraft werden könnte während die Frau straffrei ausgeht.
Allerdings dürfte es, was das öffentliche Tragen eines Strings angeht, nicht für eine Kriminalisierung des Stringträgers reichen. Ich wüsste keine Stelle im Gesetz, die das verböte. Zumindest innerhalb von Gruppen oder Veranstaltungen sollte daher eine Strafbarkeit nicht gegeben sein. Und wenn doch, dann nur nach 183a. Da wären Frauen und Männer gleich. Es bleibt aber ein Abtragsdelikt.
Was soll's, ich wäre dazu eh zu feige. Schießlich ist die Innenstadt nicht der Strand...
Und wenn Man(n) normal gekleidet ist und der String dabei nur deutlich erkennbar raushängt, passiert gar nichts. Das wird kein deutscher Richter verurteilen (wahrscheinlich findet sich nicht einmal Staatsanwalt für eine Anklage).
Wenn das so wäre, stünde ich in der warmen Jahreszeit regelmäßig am Richtertisch. Mich kümmert es schon länger nicht mehr, ob man was sieht (der String raushängt oder durchscheint usw.) oder nicht. Klar korrigiere ich das, WENN ich einen Blitzer bemerke oder darauf hingewiesen werde, aber es juckt mich halt auch nicht.
LG Julian