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Re: Weinheim, MIRAMAR untersagt Strings

Verfasst: Sa 13. Jun 2026, 09:00
von Gthonger
Bevor ich womöglich mal grundlos von der Security so angemacht (und mitgenommen) werde, gehe ich lieber erst gar nicht (mehr) ins Miramar.
Vor einigen Jahren (noch vor Corona) war ich 2- 3 Mal dort im String und hatte keine Probleme, aber wenn ich die aktuellen Erfahrungen hier so lese.
Das muss ich mir nicht antun. :o

Re: Weinheim, MIRAMAR untersagt Strings

Verfasst: Sa 13. Jun 2026, 09:38
von Pierre
Genau so halte ich es auch. 2024 wurde ich im Miramar von einer Badeaufsicht in freundlichem Ton gebeten, meinen Badestring gegen eine "normale" Badehose zu wechseln. Ich trug einen Bulgestring, der selbstverständlich den Schambereich vollständig bedeckte. Daraufhin habe ich meine Sachen zusammengepackt, das Bad verlassen und seither nie wieder betreten. Meine Beschwerde E-Mail an die Geschäftsleitung wurde mit viel Bla Bla von wegen Familienbad beantwortet. Es ist entsetzlich, dass die Badleitung ohne erkennbaren rechtfertigenden Grund inzwischen mit einer Security so rabiat gegen Badegäste vorgeht. Abgeführt zu werden, das brauche ich nun wirklich nicht. Miramar? Nein danke für nichts !!!

Re: Weinheim, MIRAMAR untersagt Strings

Verfasst: Sa 13. Jun 2026, 10:01
von Gthonger
Absolut richtige Entscheidung @Pierre ! :D
Familienbad hin, Familienbad her - meine Erfahrung ist die, dass Frauen in Strings (meistens) gerne gesehen werden und keine Aufsicht kommt. Bei Männern wird selbst in moderaten Strings öfters ein Problem wegen Kindern, Mitbadenden etc. gesehen. Beschwerden an die Badeleitung/Geschäftsführung bringen absolut nix.

In dem Fall muss ich als Stringsträger entscheiden, ob ich nochmals in das Bad gehe oder nicht. Und nach den Berichten hier über das Miramar, werde ich da definitiv nicht mehr hingehen. Es gibt genug andere Bäder, die für Stringträger beiden Geschlechts (und vorallem uns Männer) keine "Probleme" sehen. :P

Re: Weinheim, MIRAMAR untersagt Strings

Verfasst: Sa 13. Jun 2026, 13:08
von Pierre
Genau so ist es lieber Gthonger. Ich sehe schon, wir verstehen uns. Es freut mich einen Gleichgesinnten wie dich zu haben. :D Kompliment auch für die schönen Aufnahmen in der Bildergalerie. Genau mein Geschmack.

Re: Weinheim, MIRAMAR untersagt Strings

Verfasst: Sa 13. Jun 2026, 15:47
von leostring
hallo Pierre, in diesem fall hast du mich auch an deiner seite. damen in strings sind überall toleriert. das kann ich sehr gut nachvollziehen. aber das wir als männliche stringer immer wieder in diversen bädern ausgeschlossen werden ärgert mich schon sehr. wenn man(n) einen moderaten string trägt sollten wir auch gleichberechigt behandelt werden. ich bin da auch konsequent. wenn ein bad mir meinen string verbieten will, besuche ich dieses bad nie wieder. protestieren bringt da gar nichts weil dann immer mit der hausordnung argumentiert wird.

Re: Weinheim, MIRAMAR untersagt Strings

Verfasst: Sa 13. Jun 2026, 16:09
von Pierre
Hallo leostring,
es freut mich, auch von dir Zustimmung zu erfahren. Ich hätte die Problematik nicht treffender formulieren können. Ich wünsche uns allen eine unbeschwerte Stringbadesaison an Stränden, Seen und in Bädern, in denen man uns wohl gesonnen ist.

Re: Weinheim, MIRAMAR untersagt Strings

Verfasst: So 14. Jun 2026, 08:26
von TramTrain
Ist das Bad im Besitz eines öffentlichen Trägers? Stadt oder Landkreis? Dann wäre eine Klage wegen Verletzung des AGG denkbar.
Umgekehrt dürfen Damen nach einer erfolgreichen Klage auch ohne Bikinioberteil in öffentliche Bäder gehen.

Re: Weinheim, MIRAMAR untersagt Strings

Verfasst: So 14. Jun 2026, 09:52
von emjay
Leute, nun macht da doch kein Fass auf. Wer sich berufen fühlt, in aller Öffentlichkeit für den Herren-Badestring zu kämpfen (viele haben schon Schwierigkeiten, sich mit einem solchen im Bad zu zeigen), möge das tun. Ansonsten das jeweilige Bad meiden und Alternativen aufsuchen.

Hier ein allerdings recht alter Fall von 1991, der womöglich heute vor dem Hintergrund der "Oben-ohne-Klagen" der Damen anders behandelt würde.

Das sagt die Google-KI (Gemini).

Der Sachverhalt
Ein männlicher Badegast klagte gegen die Stadt Würzburg. Ihm war zuvor in einem Würzburger Freibad von den Bademeistern das Tragen eines String-Tangas (Badestring mit nackten Pobacken) untersagt worden. Die Stadt stützte das Verbot auf ihre Benutzungsordnung, nach der in den städtischen Bädern nur „handelsübliche Badebekleidung“ erlaubt war, die nicht gegen Sitte und Anstand verstößt.

Die Argumentation des Klägers
Der Kläger fühlte sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und rügte einen Verstoß gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG). Seine Argumentation entsprach genau Ihren Punkten [ich hatte der KI den Fall schon ganz gut geschildert, mich nur gehörig im Jahr vertan]:
- Er führte an, dass bei Frauen das Tragen von String-Tangas toleriert werde.
- Zudem argumentierte er, dass bei Frauen auch das „Oben-ohne-Baden“ im Freibad geduldet werde, obwohl dies nach den damaligen Vorschriften offiziell ebenfalls nicht erlaubt war. Wenn Frauen also so viel Haut zeigen dürften, müsse das auch für Männer im String gelten.

Die Urteilsbegründung (Abweisung der Klage)
Das Amtsgericht Würzburg wies die Klage vollumfänglich ab. Das Gericht begründete die Entscheidung mit den von Ihnen genannten juristischen Prinzipien:
- Keine „Gleichheit im Unrecht“: Das Gericht stellte klar, dass selbst wenn das Badepersonal bei Frauen das Oben-ohne-Baden oder String-Tangas in der Praxis gelegentlich durchgehen ließ (tolerierte), der Kläger daraus keinen Rechtsanspruch für sich ableiten könne. Das Grundgesetz kennt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht. Nur weil eine rechtswidrige Praxis bei anderen Personen nicht konsequent geahndet wird, hat man selbst kein Recht darauf, ebenfalls die Regeln zu brechen.
- Keine unzulässige Einschränkung der Persönlichkeitsrechte: Das Gericht entschied, dass der Eingriff in die Handlungsfreiheit des Mannes marginal und durch den Zweck der Badeordnung gerechtfertigt sei. Die Badeordnung solle einen geordneten Badebetrieb sichern und verhindern, dass sich die Mehrheit der Badegäste durch als anstößig empfundene Bekleidung (wie den freien Blick auf das männliche Gesäß) belästigt fühlt.

Re: Weinheim, MIRAMAR untersagt Strings

Verfasst: So 14. Jun 2026, 12:14
von haenschen15.4
35 Jahre danach dürfte das wohl anders entschieden werden - wenn auch vielleicht nicht in Söderland

Re: Weinheim, MIRAMAR untersagt Strings

Verfasst: So 14. Jun 2026, 12:40
von Gthonger
emjay hat geschrieben: So 14. Jun 2026, 09:52 - Keine unzulässige Einschränkung der Persönlichkeitsrechte: Das Gericht entschied, dass der Eingriff in die Handlungsfreiheit des Mannes marginal und durch den Zweck der Badeordnung gerechtfertigt sei. Die Badeordnung solle einen geordneten Badebetrieb sichern und verhindern, dass sich die Mehrheit der Badegäste durch als anstößig empfundene Bekleidung (wie den freien Blick auf das männliche Gesäß) belästigt fühlt.
Ich lach mich schlapp - der freie Blick auf das männliche Gesäß ist lt. damaliger Rechtssprechung anstößig. Wobei ich eher vermute - auch 35 Jahre später würde deutsche Gerichte im Fall des Falles bei einem männlichen Stringträger so urteilen :o