Berliner Bäder "oben ohne" jetzt offiziell erlaubt
Verfasst: Do 9. Mär 2023, 15:53
Baden "oben ohne" in den öffentlichen Bädern von Berlin ist jetzt offiziell erlaubt. Für alle Besucherinnen und Besucher, die ohne Bikini-Oberteil baden wollen. "Aufgrund einer Diskriminierungsbeschwerde werden die Berliner Bäder-Betriebe in Zukunft ihre Haus- und Badeordnung geschlechtergerecht anwenden", heißt es in einer Pressemitteilung.
Anlass war die Beschwerde einer Frau, die sich an die Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung gewandt hatte, weil sie nicht, wie Männer, „oben ohne“ in einem Schwimmbad in Berlin schwimmen durfte, obwohl die Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebe lediglich das Tragen „handelsüblicher Badekleidung" vorschreibt. Die Besucherin des Schwimmbads war von Angestellten aufgefordert worden, ihre Brüste zu bedecken. Als sie es nicht tat, wurde sie des Bades verwiesen und wandte sich nun an die Ombudsstelle.
Nach einer erneuten Befassung mit der Diskriminierungsbeschwerde soll das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich sein, erklären die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) in einer Pressemitteilung.
Die Haus- und Badeordnung der Berliner Bäder-Betriebe habe bereits seit vielen Jahren keine geschlechtsspezifischen Vorschriften mehr in Bezug auf die Badebekleidung gemacht, so eine Sprecherin. Allerdings sei das von den Gästen und je nach Bad bislang zum Teil unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt worden.
Im Zweifel hätten die Kolleginnen und Kollegen in den Bädern gemäß der bislang gelebten Auslegung der Haus- und Badeordnung gehandelt, nach der „handelsübliche Badebekleidung“ für Frauen beziehungsweise für weiblich gelesene Personen in der Regel bedeutete, dass der Oberkörper bedeckt ist.
Nun hätten die Bäderbetriebe durch eine interne Anweisung für die Zukunft klargestellt: "Das Schwimmen 'oben ohne' ist für alle Personen gleichermaßen erlaubt."
Zur Petition - Gleiche Brust für Alle = https://chng.it/8Trb79Yr5g
Anlass war die Beschwerde einer Frau, die sich an die Ombudsstelle der Landesstelle für Gleichbehandlung gegen Diskriminierung gewandt hatte, weil sie nicht, wie Männer, „oben ohne“ in einem Schwimmbad in Berlin schwimmen durfte, obwohl die Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebe lediglich das Tragen „handelsüblicher Badekleidung" vorschreibt. Die Besucherin des Schwimmbads war von Angestellten aufgefordert worden, ihre Brüste zu bedecken. Als sie es nicht tat, wurde sie des Bades verwiesen und wandte sich nun an die Ombudsstelle.
Nach einer erneuten Befassung mit der Diskriminierungsbeschwerde soll das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich sein, erklären die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) in einer Pressemitteilung.
Die Haus- und Badeordnung der Berliner Bäder-Betriebe habe bereits seit vielen Jahren keine geschlechtsspezifischen Vorschriften mehr in Bezug auf die Badebekleidung gemacht, so eine Sprecherin. Allerdings sei das von den Gästen und je nach Bad bislang zum Teil unterschiedlich ausgelegt und gehandhabt worden.
Im Zweifel hätten die Kolleginnen und Kollegen in den Bädern gemäß der bislang gelebten Auslegung der Haus- und Badeordnung gehandelt, nach der „handelsübliche Badebekleidung“ für Frauen beziehungsweise für weiblich gelesene Personen in der Regel bedeutete, dass der Oberkörper bedeckt ist.
Nun hätten die Bäderbetriebe durch eine interne Anweisung für die Zukunft klargestellt: "Das Schwimmen 'oben ohne' ist für alle Personen gleichermaßen erlaubt."
Zur Petition - Gleiche Brust für Alle = https://chng.it/8Trb79Yr5g