emjay hat geschrieben: ↑Do 13. Nov 2025, 08:25
Du hast den ersten Satz nicht zitiert: "Der Aufenthalt im Wasser ist nur in angemessener und sauberer Badekleidung gestattet."
[...]
Am erfolgversprechendsten scheint mir (als Nicht-Jurist), gegen die im konkreten Fall beobachtete geschlechtliche Diskriminierung vorzugehen. Zwar führt der Geschäftsführer aus, dass die Regelung unabhängig vom Geschlecht gilt, aber es wurde hier deutlich davon abgewichen.
Ja, das stimmt, das habe ich nicht mit zitiert. Eigentlich sogar zu unrecht. Wahrscheinlich weil sich der Satz auf den Aufenthalt
im Wasser bezieht. Aber das ist natürlich hanebüchen, schon klar.
emjay hat geschrieben: ↑Do 13. Nov 2025, 08:25
Davon abgesehen stellt sich die Frage, ob es einem die Sache wert ist, sich juristisch zur Wehr zu setzen und sich ggf. im Gerichtssaal als männlicher Badestring-Fan zu präsentieren. Auf der anderen Seite, wenn niemand aktiv wird, ändert sich nichts.
Ich habe mich schon mal zur Wehr gesetzt. Eltern aus dem Kindergarten wollten mir Hausverbot erteilen lassen, weil es einen Blitzer (nicht mal dort, sondern außerhalb) gab. Man hat mich schnell abgestempelt und ich sollte vor der Pflegschaft antreten. Das war ne lustige Diskussion. Es kam nicht einen irgendwie gearteten Haus- oder Kontaktverbot. Nach einem halben Jahr sprach auch keiner mehr davon.
Ist nicht zu 100% mir heute und dem CCB vergleichbar, weil ich damals in der Defensive war. Heute müsste ich aktiv klagen. Sollte mich das jemals betreffen, gehe ich einfach nicht (außer, ich bekomme mein Geld zurück). Dann müssen sie die Polizei holen oder mich weiter tolerieren. Man müsste mir Hausfriedensbruch vorwerfen. Dann wird es nämlich amtlich/offiziell. Das fechte ich dann aus!
Kann ich in dem Fall eigentlich auf eine Richter
in oder einen homosexuellen Richter bestehen?
LG, Julian