Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings
- haenschen15.4
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Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings
Was Mann zu tragen hat?? Interessiert mich nicht. Viel wichtiger: das Grundgesetz, das Gleichstellungsgesetz, das Antidiskriminierungsgesetz. Darin (verkürzt): “Rechtlich sind Männer und Frauen gleich zu behandeln“. Das bedeutet umgekehrt: wenn Frauen im String-Bikini im Bad auflaufen dürfen, darf den Männern ein Badestring nicht verboten werden. Und gegen diese 3 Gesetze ist das Hausrecht eines Bades absolut untergeordnet.
- emjay
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Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings
Der erste Beitrag stammt aus dem Thread "Hat das Stil?". Damit das dortige Thema nicht abdriftet, gibt es hier den neuen Thread.
- emjay
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Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings
Das könnte interessant sein: Ein Mann möchte sein Recht auf das Tragen eines Badestrings einklagen und verweist u. a. auf das geduldete Oben-ohne-Baden bei Frauen.
www.saarheim.de/Entscheidungen/AG%20Wue ... 3aus91.htm23. Ein Gleichheitsverstoß ergibt sich jedenfalls nicht aus den Kl. geschilderten Vorfällen der Vergangenheit und der Tatsache, daß von den Bekl. das "Oben-ohne-Baden" offenbar toleriert wird. Im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung sind die Bekl. zwar an eine eingeübte Verwaltungspraxis insoweit gebunden, als sie nicht ohne jede sachliche Rechtfertigung von ihr abweichen dürfen. Die Bekl. und letztlich auch die für die Benutzungsbedingungen zuständige Stadt Würzburg hat hierbei in der Praxis die Grenze der Unsittlichkeit in der Vergangenheit nicht besonders eng gezogen. Dies geschah aber im Widerspruch zur vertraglichen Regelung. Nach Nr. 6.1 der Benutzungsbedingung – sowohl in der alten als auch in der neuen Fassung – ist das Baden nur in "üblicher Badebekleidung" gestattet. Trotz der inzwischen zu beobachtenden Tendenz zu größerer Freizügigkeit bei der Wahl der Badebekleidung können weder das "Oben-ohne-Baden" der Frauen noch das Tragen von "String-Tangas" als "übliche Badebekleidung" bezeichnet werden.
24. Als üblich gilt nämlich nur die Badebekleidung, die von einer gewissen Mindestzahl der Badegäste getragen wird; die Möglichkeit des Erwerbs der betreffenden Badebekleidung in großen Bekleidungshäusern und ihr Anteil am Bademodensortiment ist hingegen für sich alleine betrachtet ohne Bedeutung. Selbst wenn man bei der Wahl der Vergleichsgrundlage über die hier in Frage stehenden Bäder und die übrigen lokalen Gegebenheiten hinausgeht, erscheint derzeit weder das "Oben-ohne-Baden" bei Frauen, a1s noch das Tragen eines "String-Tangas" als üblich. Im Unterschied zu § 1 I BayBadeVO, der nur das Tragen von "Badebekleidung" gebietet, sah sich die Stadt Würzburg – ohne damit gegen die Freiheitsrechte des Grundgesetzes zu verstoßen – veranlaßt, sittlich strengere Maßstäbe anzulegen. Daß sie selbst diese in der Praxis nicht immer zur Anwendung brachte bzw. bringt, gibt jedoch dem Kl. nicht ein Recht auf Wiederholung der Duldung des vertragswidrigen Verhaltens. Das Grundgesetz gebietet grundsätzlich keine Gleichbehandlung im Unrecht.
- haenschen15.4
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Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings
Eine interessante Gerichtsentscheidung. Aber im stockkonservativen, meist r.k. geprägten Bayern. Ob das in anderen Bundesländern auch so ausfällt.....
- bernhard_S
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Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings
Die von emjay zitierte Entscheidung ist ein Urteil eines Amtsgerichtes. Wesentlich interessanter wäre eine OLG- oder sogar BGH-Entscheidung. Hat jemand etwas entsprechendes gefunden?
weg mit dem stoff - freiheit für die pobacken!
- emjay
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Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings
Wieviele Leute werden ihr vermeintliches Recht auf das Tragen eines Badestrings einklagen, und wieviele beschreiten im Fall einer Niederlage den Weg durch die Instanzen?
-
leostring
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Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings
naja, der sommer kommt bestimmt, ohne zweifel. aber sicher nicht mit den heutigen elf grad. leider hat nicht jeder einen eigenen garten. da ist man schon auf auswärtige stringgelegenheiten angewiesen. ich denke mal, egal welche urteile zum thema string so gefällt werden, gegen das hausrecht von stringfeindlichen bädern kommt man nicht an, auch wenn dies in einzelfall als ungerecht angesehen werden muss.
- emjay
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Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings
Wenn man Wikipedia trauen darf:
Von Freizeiteinrichtungen, Schwimmbädern, Bekleidungsvorschriften etc. lese ich da nichts. Es könnte als eine Dienstleistung, die der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, verstanden werden.
Im konkreten Fall hatte der Kläger moniert, dass bei Frauen "oben ohne" geduldet wurde, während seine (seiner Ansicht nach weniger anstößigen) nackten Pobacken beanstandet wurden. Es ging hier also nicht um das Tragen eines Badestrings bei Männern und Frauen gleichermaßen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgemein ... ungsgesetzSachlich bezieht sich das Gesetz nach § 2 Abs. 1 AGG auf
- die Bedingungen für den Zugang zu Erwerbstätigkeit sowie für den beruflichen Aufstieg, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen,
- die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen,
- den Zugang zu Berufsberatung, Berufsbildung, Berufsausbildung, beruflicher Weiterbildung sowie Umschulung und praktischer Berufserfahrung,
- Mitgliedschaft und Mitwirkung in Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen und Vereinigungen, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören,
- den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
- die sozialen Vergünstigungen,
- die Bildung,
- den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Von Freizeiteinrichtungen, Schwimmbädern, Bekleidungsvorschriften etc. lese ich da nichts. Es könnte als eine Dienstleistung, die der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, verstanden werden.
Im konkreten Fall hatte der Kläger moniert, dass bei Frauen "oben ohne" geduldet wurde, während seine (seiner Ansicht nach weniger anstößigen) nackten Pobacken beanstandet wurden. Es ging hier also nicht um das Tragen eines Badestrings bei Männern und Frauen gleichermaßen.
- haenschen15.4
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Re: Rechtliche Aspekte beim Tragen eines Badestrings
Häufige Erfahrung: junges Badpersonal sieht das Stringen anders, nämlich toleranter als älteres und toleranter als manche anderen Badegäste. Da wiederum sind Kinder die unvoreingenommenen.